Ein erster offizieller Schritt: Markenschutz für „Sameina"
Es gibt einen konkreten Meilenstein zu berichten: Der Name Sameina ist jetzt beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) als Wortmarke angemeldet.
Das mag nach einer reinen Formalie klingen, aber für mich war es das nicht. Der Weg zu diesem Namen war lang, eine Suche über mehrere Wochen, mit vielen Namen, die mir gefielen, aber bereits vergeben waren. Am Ende bin ich bei einem isländischen Wort gelandet: Sameina bedeutet „vereinen, zu einem Ganzen verschmelzen", dasselbe Wort, das auch im isländischen Namen der Vereinten Nationen steckt.
Diese Bedeutung ist kein Zufall, sondern trifft ziemlich genau das, worum es bei diesem Projekt inhaltlich geht: verschiedene, fragmentierte Dinge zusammenzuführen, ohne dass sie dabei ihre Eigenart verlieren.
Der nächste Meilenstein, von dem ihr hier lesen werdet: der erste lauffähige Stand der eigentlichen Plattform.