Ein erster offizieller Schritt: Markenschutz für „Sameina"
Es gibt einen konkreten Meilenstein zu berichten: Der Name Sameina ist jetzt beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) als Wortmarke angemeldet.
Das mag nach einer reinen Formalie klingen, aber für mich war es das nicht. Der Weg zu diesem Namen war lang — eine Suche über mehrere Wochen, mit vielen Namen, die mir gefielen, aber bereits vergeben waren. Am Ende bin ich bei einem isländischen Wort gelandet: Sameina bedeutet „vereinen, zu einem Ganzen verschmelzen" — dasselbe Wort, das auch im isländischen Namen der Vereinten Nationen steckt.
Diese Bedeutung ist kein Zufall, sondern trifft ziemlich genau das, worum es bei diesem Projekt inhaltlich geht: verschiedene, fragmentierte Dinge zusammenzuführen, ohne dass sie dabei ihre Eigenart verlieren.
Der nächste Meilenstein, von dem ihr hier lesen werdet: der erste lauffähige Stand der eigentlichen Plattform.